Benötige ich eine ärztliche Verordnung für eine Behandlung?
Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend erforderlich. Sie können unsere Leistungen auch als Selbstzahler im Rahmen der Gesundheitsvorsorge (Prävention) in Anspruch nehmen. Liegt jedoch eine medizinische Diagnose vor, empfehlen wir Ihnen die Abrechnung über ein Rezept Ihres behandelnden Arztes. Sofern keine Verordnung vorliegt, behandeln wir Sie gerne zum Privattarif.
Bekomme ich einen festen Therapeuten zugewiesen?
Wir bemühen uns nach Möglichkeit, Ihnen durchgängig denselben Therapeuten zuzuordnen. In Ausnahmefällen kann es aus organisatorischen Gründen zu einem Therapeutenwechsel kommen. Sollten Sie einen konkreten Wunsch haben, teilen Sie uns diesen bitte frühzeitig mit – wir versuchen, ihn bestmöglich zu berücksichtigen.
Welche Zuzahlungen fallen als Kassenpatient an?
Gesetzlich Versicherte müssen laut aktueller Regelung 10 € je Rezept plus 10 % der Behandlungskosten als gesetzliche Zuzahlung leisten. Beispiel: Bei einem Rezept mit 6 Einheiten Krankengymnastik liegt die Zuzahlung aktuell bei ca. XX €. Eine Befreiung von der Zuzahlung kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Wer ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit?
Wenn Ihre jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten (in der Regel 2 % des Bruttojahreseinkommens, 1 % bei chronisch Kranken), können Sie sich von weiteren Zahlungen befreien lassen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Ein Rezept muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Sollte Ihr Arzt auf dem Rezept einen späteren Behandlungsbeginn vermerkt haben, gilt diese Frist entsprechend angepasst. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir rechtzeitig Termine für Sie einplanen können.
Wie erfolgt die Abrechnung für Privatpatienten?
Privatpatienten erhalten nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung entsprechend der zuvor vereinbarten Leistungen. Diese kann bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungshöhe von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängt.
Wenn die maximale Verordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild erreicht ist, ist in der Regel eine 12-wöchige Pause bis zur nächsten Verordnung erforderlich. In begründeten Fällen kann der Arzt eine "Verordnung außerhalb des Regelfalls" ausstellen. Diese bedarf der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
Ja, unsere Behandlungsräume sind baulich voneinander getrennt und bieten ausreichend Privatsphäre für eine ungestörte Behandlung und persönliche Gespräche.
In der Regel erhalten gesetzlich Versicherte bei einer Erstverordnung sechs bis zehn Behandlungseinheiten. Weitere Verordnungen hängen vom Behandlungsfortschritt und der medizinischen Notwendigkeit ab. Ihr behandelnder Arzt entscheidet gemeinsam mit Ihnen über den weiteren Verlauf.
Ja, laut Patientenrechtegesetz haben Sie die freie Wahl des Heilmittelerbringers. Ihr Arzt kann eine Empfehlung aussprechen, Sie dürfen jedoch eigenständig entscheiden, in welcher Praxis Sie sich behandeln lassen möchten.
Selbstverständlich. Wenn Sie einen Therapeutenwechsel wünschen, sprechen Sie uns bitte einfach an. Eine gute Vertrauensbasis ist für den Therapieerfolg essenziell.
Auch Physiotherapeuten arbeiten in unterschiedlichen Behandlungsstilen und haben verschiedene Persönlichkeiten. Sprechen Sie Ihren Wunsch bei der Vereinbarung des nächsten Termins einfach an.
Sie können bei uns bequem per EC-Karte oder in bar bezahlen. Kreditkartenzahlungen sind derzeit nicht möglich.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat bei uns oberste Priorität. Wir halten uns strikt an die geltenden Datenschutzrichtlinien (DSGVO) und informieren Sie umfassend bei Ihrem ersten Termin. Mehr Details finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Abkürzungen stehen für die verordneten Therapieformen:
MT: Manuelle Therapie
KG: Krankengymnastik
KMT: Klassische Massagetherapie Falls Sie unsicher sind, erklären wir Ihnen die Bedeutung gern im Detail vor Ort.
Ja, unsere Praxis befindet sich zentral in Altenkirchen. In direkter Nähe finden Sie kostenfreie öffentliche Parkplätze. Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.
Sie finden uns in der Frankfurter Straße 9 in Altenkirchen. Der Bahnhof liegt nur wenige Gehminuten entfernt. Die Anbindung mit dem ÖPNV sowie ausreichend Parkplätze machen uns bequem erreichbar.
Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung (sofern vorhanden) sowie ein großes Handtuch für die Behandlung mit. Achten Sie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung.
